Schweinefleisch EU-Bio

Richtlinie 98/58/EG und die Verordungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzverhältnisse, Auslauf und Einstreu. Richtlinie 2008/120/EG regelt allgemeine Vorgaben der Tierhaltung. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Die Tiere dürfen bis zu 24 Stunden transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Immerhin ist eine Betäubung vor der Tötung vorgeschrieben (Verordnung 1099/2009), die zulässigen Betäubungsmethoden sind für die Tiere teilweise belastend.