Schweinefleisch Bio nach Schweizerischer Bio-Verordnung

Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung regelt Platzverhältnisse, Einstreu ist nicht vorgeschrieben. Die Tiere erhalten regelmässigen Auslauf ins Freie. Allerdings ist keine Weide vorgeschrieben. Quelle: Bio-Verordnung und Direktzahlungverordnung (1. Januar 2019)