Rindfleisch Bio nach Schweizer Bioverordnung

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse. Gemäss Bio-Verordnung müssen die Rinder beim RAUS-Programm teilnehmen. Nach diesem erhalten die Rinder regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS), für Mastrinder ist Weide aber nicht zwingend vorgeschrieben (Direktzahlungsverordnung, Stand 1. Januar 2019). Einige  arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.