Rindfleisch EU-Bio

Die Verordungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzverhältnisse, Auslauf und Einstreu. Die Rinder dürfen mehr als einen Tag transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009/EG).