Kalbfleisch Bio nach Schweizer Bio-Verordnung

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Auslauf im Freien ist für den Erhalt von entsprechenden Direktzahlungen vorgeschrieben (Bio-Verordnung Stand 1.1.2019). Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht, beispielsweise gibt es keine Weide.