Kalbfleisch EU-Bio

Die Verordnungen (EG) 834/2007 und (EG) 889/2008 und die Richtlinie 2008/119/EG regeln Platzbedarf und Auslauf. Die Kälber dürfen 9 Stunden am Stück transportiert werden, nach einer einstündigen Tränkepause weitere 9 Stunden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung (EG) 1099/2009). Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.