Tiere unversehrt:
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt:
Rinder dürfen nicht enthornt werden oder enthornt zugekauft werden
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen:
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Klauenabrieb / Tiere nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten:
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb
Fellzustand der Tiere gut:
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen:
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich:
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen:
Tierkontrollen täglich
Nottötung:
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben