Rindfleisch Demeter

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse. Die Rinder erhalten regelmässigen Auslauf im Freien, während des Sommerhalbjahres auch auf der Weide. Enthorung ist nicht erlaubt (Demeter Anbau-Richtlinien 1.1.2019). Einige  arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert.