Rindfleisch Bio-Suisse

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse. Die Rinder erhalten regelmässigen Auslauf im Freien, während des Sommerhalbjahres auch auf der Weide (Bio-Suisse Richtlinien 1.1.2019). Einige  arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert.