Kalbfleisch EU-Gesetzgebung

Die Richtlinie 2008/119/EG regelt Platzverhältnisse und Einstreu. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden. Die Käber dürfen 9 Stunden am Stück transportiert werden, nach einer einstündigen Tränkepause weitere 9 Stunden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009/EG).