Tiere unversehrt:
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt:
Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen:
Kälber müssen innert der ersten sechs Lebensstunden Kolostralmilch erhalten
Mastsystem:
Permanenter Zu- und Abgang von Kälbern
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen:
Keine Vorgabe
Kälber nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten:
Kälber dürfen ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden
Perforierte Böden ungefährlich:
Keine Vorgabe
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Keine Vorgabe
Tägliche Tierkontrollen:
Tierkontrollen täglich
Nottötung:
Keine Vorgabe