Schweinefleisch Kräuterschwein

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Mastschweine und Zuchtsauen, BTS für säugende Sauen und Ferkel, RAUS für Eber. Allerdings ist keine Weide vorgeschrieben. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: IP-Suisse Richtlinie Tierhaltung (01.01.19) und Richtlinie Gesamtbetrieb (01.01.19).