Kalbfleisch IP-Suisse

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten permanenten Auslauf ins Freie und können ständig Heu fressen und Milch trinken. Es gibt keine Weide. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: IP-Suisse Richtlinie Tierhaltung (01.01.19) und Richtlinie Gesamtbetrieb (01.01.19).