Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden:
Die Schnäbel von Mastpoulet werden nicht gekürzt. Coupieren Flügel und Kämme, sowie Verhindern Schnabelschluss sind verboten.
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig
Fussballen:
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS.
Verschmutzung der Brust, Brustblasen:
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand:
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege:
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung:
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten
Bei Mortalitätsraten über 3% müssen Massnahmen ergriffen werden