Tiere unversehrt: Kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel
Kürzen von Schwänzen und Zähnen, sowie Nasenberingung sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein, wird in der Praxis aber routinemässig gemacht
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Es gibt Schmerz verursachende Eingriffe die ohne Schmerzausschaltung erlaubt sind
Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe:
In den ersten sieben Lebenstagen ist Kastration und Kürzen der Schwänze ohne Anästhesie und ohne Schmerzmittelgabe erlaubt
Genügend Klauen-Abrieb:
Keine Vorgabe
Klauenpflege:
Keine Vorgabe
Perforierte Böden ungefährlich:
Detaillierte Vorgaben zu Spaltenweiten von perforierten Böden, andere Verletzungsgefahren durch perforierte Böden nicht ausgeschlossen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Kranke oder verletzte Tiere einzeln aufgestallt, Tier muss sich ungehindert drehen können. Keine Vorgabe zu Behandlung, bzw. Tötung wenn nötig
Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm:
Keine Vorgabe
Nottötung:
Keine Vorgaben für die Nottötung auf dem Betrieb