Schweinefleisch Wiesenschwein

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Mastschweine, Zuchtsauen, Eber und Ferkel ab dem 24. Lebenstag. Einstreu für alle Tierkategorien und ein Wühlareal für Zuchtsauen ermöglichen es, die meisten arttypischen Verhaltensweisen auszuleben. Masttiere haben Weidegang. Die Tierhaltung wird nur zu einem kleinen Teil unangemeldet kontrolliert. Tierhaltungsreglement Wiesenschweine (Version 1.0 September 2018)