Schweinefleisch KAG Freiland

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Mastschweine, Zuchtsauen, Eber und Ferkel ab dem 24. Lebenstag. Einstreu für alle Tierkategorien und ein Wühlareal für Zuchtsauen ermöglichen es, die meisten arttypischen Verhaltensweisen auszuleben. Allerdings ist keine Weide vorgeschrieben. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, der Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) kontrolliert Tierhaltung und Tiertransporte unangemeldet. Quelle: Richtlinien KAG Freiland 2019.