Schweinefleisch RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien)

Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung regelt Platzverhältnisse, Einstreu ist nicht vorgeschrieben. Die Tiere erhalten regelmässigen Auslauf ins Freie. Allerdings ist keine Weide vorgeschrieben. Quelle: Direktzahlungverordnung (1. Januar 2019)