Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate:
Der Kontrolldienst STS kontrolliert laufend Natura-Beef Betriebe
Wirksames Kontrollintervall:
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen:
Kontrollen des STS unangemeldet, Grossteil der Betriebe angemeldet
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS):
Kontrolldienst STS kontrolliert Natura-Beef-Betriebe
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben:
Stichproben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten:
Alle Tiere einer Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen gehalten, für unter dem Label verkaufte Tiere spezielle Zertifizierung
Tierkennzeichnung:
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette:
Unabhängige Zertifizierung
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt:
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt:
Traditionell einige genetisch hornlose Rassen. Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen:
Keine Einsatz von Saugschutzringen, da in der Mutterkuhhaltung Kälber an der Mutter saugen
Klauenabrieb / Tiere nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten:
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb
Fellzustand der Tiere gut:
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen:
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich:
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen:
Tierkontrollen täglich
Nottötung:
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal:
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika:
Kein prophylaktischer Einsatz von Medikamenten
Antimikrobielle Leistungsförderer:
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone:
Hormone zur Brunst-Synchronisation verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze :
Im Sommerhalbjahr täglich Weidegang, im Stall ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung
Fütterung basierend auf Raufutter:
Viel Weidegang, mindestens 75% der Futterration aus Raufutter
Futterplätze um mindestens 10 cm erhöht gegenüber Standfläche:
Futterplätze von seit 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein, in älteren Ställen nicht. Im Sommer viel Weide, wo der Weideschritt möglich ist
Genügend geeignete Wassertränken:
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, keine Tränkezapfen oder -nippel verwenden
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber:
Keine Angabe
Soja-Herkunft:
Keine Verfütterung von Soja
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel:
Keine GVO-Bestandteile im Futtermittel
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht:
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall , ständiger Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres regelmässiger Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase:
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub:
Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf an die frische Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr:
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Abkühlungsmöglichkeit:
Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks
Kein Lärm:
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Keine Fixierung:
Keine Anbindehaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier:
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche:
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen:
Vollspaltenböden und vollperforierte Böden sind verboten
Böden gleitsicher und ausreichend sauber:
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen:
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien:
Regelmässiger Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent:
Täglich Auslauf zu Laufhof oder Weide
Auslauf genügend gross:
Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben
Ungedeckte Fläche genügend gross:
Die Hälfte der Auslaufsfläche ist ungedeckt
Öffungen genügend gross:
Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross
Auslauf grösstenteils ohne Perforation:
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen:
Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross:
Keine Vorgabe
Dokumentation:
Nach 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Weide
Weide vorhanden:
Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent:
Täglich mindestens Halbtagesweide
Weide genügend gross:
17 Aren Weidefläche pro Kuh und Kalb
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt:
Morastige Stellen ausgezäunt
Schatten :
Keine Vorgabe
Kein Stacheldraht, elektrische Weidezaunnetze gut gespannt und regelmässig kontrolliert:
Stacheldraht nur mit kantonaler Ausnahmebewilligung bei weitläufigen Weiden. Keine Vorgaben zur Anwendung von elektrischen Weidezaunnetzen
Dokumentation:
Laufend in einem Auslaufjournal
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen:
Rinder werden in Gruppen gehalten
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche:
Strohmatratze oder Liegematte müssen verformbar sein
Muttergebundene Aufzucht:
Kälber bleiben bis zum Schlachttag bei ihren Müttern
Scheuermöglichkeit:
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung:
Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht
Keine extreme Zucht auf Fleisch:
Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht
Verbot Embryotransfer:
Embryotransfer verboten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder):
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit):
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen:
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer:
Tiere werden ab Absetzen direkt zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven:
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden:
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt:
Tiere können dicht an dicht liegen
Mindesthöhe eingehalten:
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug:
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung:
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden:
Betäubung durch Bolzenschuss
Zutrieb zur Betäubung:
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier:
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit am Schlachthof:
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode:
In Coop verkauftes Fleisch: Entbluten durch Bruststich; Direktvermarktung: Entbluten durch Bruststich oder beide Halsschlagadern
Entblutung genügend schnell:
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot:
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen (+3 %) und Preiszuschläge (+27 %) fairer Preis. Keine Daten zu Preisen bei Direktvermarktung
Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex für Konsumentenpreise verhält sich ähnlich
Erfolgreich vermarktete Tiere
Jährlich vereinbarte Mengen werden garantiert abgenommen
Die Kälber bleiben während 10 Monaten bei ihren Müttern, die Fütterung erfolgt grossmehrheitlich durch Raufutter. Weidegang im Sommerhalbjahr und Auslauf im Freien im Winterhalbjahr ermöglichen viel Bewegungsfreiheit. Die meisten arttypischen Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS. Ein Teil der Transporte und der Landwirtschaftsbetriebe werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quellen: Produktionsreglement Natura-Beef vom 15. Dezember 2015 und Richtlinien Bio-Suisse 2019.