Schweinefleisch Demeter
Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Mastschweine, Zuchtsauen, Eber und Ferkel ab dem 24. Lebenstag. Einstreu für alle Tierkategorien und ein Wühlareal für Zuchtsauen ermöglichen es, die meisten arttypischen Verhaltensweisen auszuleben. Allerdings ist keine Weide vorgeschrieben. Die Tierhaltung wird nur zu einem kleinen Teil unangemeldet kontrolliert. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, der Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) kontrolliert diese unangemeldet. Quelle: Demeter Anbau-Richtlinien 1.1.2019