Kalbfleisch Demeter

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten permanenten Auslauf ins Freie und können ständig Heu fressen und Milch trinken. Es gibt keine Weide. Enthornung ist nicht erlaubt (Demeter Anbau-Richtlinien 1.1.2019). Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert.