Tiere unversehrt:
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt:
Kälber werden nicht enthornt
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen:
Kälber erhalten Kolostralmilch, keine Vorgabe, für wie lange
Mastsystem:
Selten Ausmast hoffremder Tiere, aber keine Vorgaben
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen:
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Kälber nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten:
Die Kälber haben ständig Zugang zu einem befestigten Laufhof
Perforierte Böden ungefährlich:
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen:
Tierkontrollen täglich
Nottötung:
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben