Rindfleisch Suisse Garantie
Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.
Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate:
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall:
Kontrollen alle 4 Jahre
Glaubwürdige Kontrollen:
10% unangemeldete Kontrollen
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS):
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben:
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten:
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Tierkennzeichnung:
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette:
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt:
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt:
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen:
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Klauenabrieb / Tiere nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten:
Die Haltung muss den Klauenabrieb gewährleisten. Rinder dürfen nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden
Fellzustand der Tiere gut:
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen:
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich:
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen:
Tierkontrollen täglich
Nottötung:
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal:
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika:
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich (bei Rindern selten nötig)
Antimikrobielle Leistungsförderer:
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone:
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, aber selten nötig
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze :
Ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung. Keine Vorgaben für rationierte Fütterung
Fütterung basierend auf Raufutter:
Keine Vorgabe
Futterplätze um mindestens 10 cm erhöht gegenüber Standfläche:
Futterplätze von seit 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein, in älteren Ställen nicht
Genügend geeignete Wassertränken:
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, keine Tränkezapfen oder -nippel verwenden
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber:
Keine Angabe
Soja-Herkunft:
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel:
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht:
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (Ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen)
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase:
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub:
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr:
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Abkühlungsmöglichkeit:
Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks
Kein Lärm:
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Keine Fixierung:
Anbindehaltung ist möglich
Genügend grosse Fläche pro Tier:
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche:
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen:
Perforation der Liegefläche möglich
Böden gleitsicher und ausreichend sauber:
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen:
Der Einsatz des Kuhtrainers in Anbindeställen ist möglich
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien:
Minimale Vorgaben für angebunden gehaltene Rinder, keine Vorgaben für nicht angebunden gehaltene Rinder
Zugang zum Auslauf permanent:
Keine Vorgabe
Auslauf genügend gross:
Keine Vorgabe
Ungedeckte Fläche genügend gross:
Keine Vorgabe
Öffungen genügend gross:
Keine Vorgabe
Auslauf grösstenteils ohne Perforation:
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen:
Keine Vorgabe
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross:
Keine Vorgabe
Dokumentation:
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden:
Keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent:
Keine Vorgabe
Weide genügend gross:
Keine Vorgabe
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt:
Keine Vorgabe
Schatten :
Keine Vorgabe
Kein Stacheldraht, elektrische Weidezaunnetze gut gespannt und regelmässig kontrolliert:
Stacheldraht nur mit kantonaler Ausnahmebewilligung bei weitläufigen Weiden. Keine Vorgaben zur Anwendung von elektrischen Weidezaunnetzen
Dokumentation:
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen:
Anbindehaltung für Rinder möglich, ermöglicht Sozialkontakt nur bedingt
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche:
Einstreu oder Liegematte müssen verformbar sein
Muttergebundene Aufzucht:
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit:
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung:
Rindfleisch oft aus spezifischen Mastrassen. Milchkühe oft abgemagert in die Schlachtung, Vermarktung als Rindfleisch zweiter Klasse
Keine extreme Zucht auf Fleisch:
Es gibt ausgeprägte Fleischrassen, aber Zucht mit reinrassigen weissblauen Belgiern ist verboten
Verbot Embryotransfer:
Embryotransfer möglich
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder):
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit):
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen:
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben, Elektrotreiber nicht verboten
Transporte während Lebensdauer:
Anzahl der Transporte zwischen Geburt und Schlachtung nicht eingeschränkt
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter am Heck sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven:
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden:
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt:
Tiere können dicht an dicht liegen
Mindesthöhe eingehalten:
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug:
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung:
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden:
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung:
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier:
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit am Schlachthof:
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode:
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell:
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot:
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis ist der landesübliche Preis
Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex der Konsumentenpreise verhält sich ähnlich
Erfolgreich vermarktete Tiere
Keine Zahlen bekannt