Pouletfleisch EU-Gesetzgebung
Die Europäische Tierschutzgesetzgebung richtet sich nach folgenden Vorgaben: Richtlinie (RL) 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühner, Verordnung (VO) 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport; RL 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, VO 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Die Besatzdichte und Betriebsgrössen können deutlich höher sein als nach Schweizer Gesetzgebung und es sind weder Weide noch der Zugang zu einem Aussenklimabereich vorgeschrieben.