Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder):
Höchstens 6 Stunden rollende Räder (wie gemäss Schweizer Tierschutzverordnung), keine weitere zeitliche Begrenzung, aber Kälber im Kanton Graubünden gemästet und geschlachtet. Fahrzeit von weniger als 3 Stunden wahrscheinlich
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit):
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit (wie gemäss Schweizer Tierschutzverordnung), keine weitere zeitliche Begrenzung, aber Kälber im Kanton Graubünden gemästet und geschlachtet. Fahrzeit von weniger als 3 Stunden wahrscheinlich
Schonendes Aufladen:
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer:
Tiere werden zum Mastbetrieb und zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte
Abschlussgitter vorhanden:
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven:
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden:
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt:
Tiere können dicht an dicht liegen
Mindesthöhe eingehalten:
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug:
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten