Tiere unversehrt:
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung:
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt:
Traditionell einige genetisch hornlose Rassen. Enthornen ist selten, aber möglich unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen:
Milch von der Mutterkuh
Mastsystem:
Betriebseigene Kälber an Mutter- oder Ammentieren
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen:
Keine Einsatz von Saugschutzringen, da in der Mutterkuhhaltung Kälber an der Mutter saugen
Kälber nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten:
Die Kälber haben täglich Zugang zu Laufhof oder Weide
Perforierte Böden ungefährlich:
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden:
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen:
Tierkontrollen täglich
Nottötung:
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben