Aussenklimabereich (AKB) vorhanden:
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
AKB genügend gross:
Zusätzlich zum Stall 20% der Stallgrundfläche als AKB (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen:
Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei schneebedeckter Oberfläche der Umgebung oder tiefen Temperaturen (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch:
Es gibt genügend Zugänge zum AKB, sie sind genügend breit und nahe, die Höhe des Zugangs ist aber nicht vorgeschrieben (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien:
Der AKB muss ausreichend eingestreut sein (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
AKB vollständig überdacht:
Der AKB ist vollständig überdacht (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz:
Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)
Dokumentation Auslauf im AKB:
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen (gilt für 96% aller Mastpoulet in der Schweiz)