Kalbfleisch Natura-Veal Bio

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse. Die Kälber erhalten Einstreu und regelmässigen Auslauf im Freien. Während der Vegetationsperiode können die Kälber auf die Weide. Die Kälber können bis zum Schlachttag bei ihren Müttern bleiben (Produktionsreglement für Natura-Veal vom 15. Dezember 2015 und Bio-Suisse-Richtlinie 2019). Die meisten arttypischen Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Die Transporte erfolgen nach Vorgaben des Schweizer Tierschutz STS und werden durch den Kontrolldienst STS unangemeldet kontrolliert.