Schweinefleisch BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssyteme)

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Zusätzlich definiert die Direktzahlungsverordnung die Anforderungen an eine besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS), beispielsweise betreffend Einstreu. Allerdings ist weder Auslauf noch Weide vorgeschrieben. Quelle: Direktzahlungsverordnung DZV (01.01.19).