Rindfleisch Swiss Black Angus (IP-SUISSE)

Tierschutzgesetz (1. Mai 2017) und Tierschutzverordnung (27. November 2018) regeln Platzverhältnisse. Die Rinder erhalten regelmässigen Auslauf im Freien, für Mastrinder ist Weide aber nicht zwingend vorgeschrieben. Einige  arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: IP-Suisse Richtlinie Tierhaltung (01.01.19) und Richtlinie Gesamtbetrieb (01.01.19).