Schweinefleisch Silvestri Freilandschwein

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Zuchtsauen und Mastschweine, BTS für säugende Sauen und Ferkel, RAUS für Eber. Die Mastschweine können auf der Weide die meisten arttypischen Verhaltensweise ausleben. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS. Alle Betriebe, die Transporte stichprobenweise, werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Richtlinie Silvestri Freilandschwein 2019